Bevor Sie sich im besten Fall für mich entscheiden, lernen wir uns erst einmal in einem unverbindlichen Gespräch kennen. Dieses ist in jedem Fall kostenfrei für sie.
Auf das sich ergebende Honorar fällt keine Umsatzsteuer an, da ich die Befreiung nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) in Anspruch nehme.
Beide Leistungen sind in Kombination oder einzeln buchbar. Bei einer Kombination aus Gesang und freier Rede, vereinbaren wir einen individuellen Preis.